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Wahlärztin - Information Was ist eine WahlärztIn? Die Bezeichnung WahlärztIn leitet sich vom österreichischen Grundrecht ab, sich seine behandelnde ÄrztIn frei wählen zu können. Die WahlärztIn ist dabei eine niedergelassene ÄrztIn, die kein Vertragsverhältnis mit der Krankenkasse der betreffenden Patienten hat. Wie wird in meiner Ordination verrechnet? Nach Abschluss der Behandlung erstelle ich Ihnen eine detaillierte Honorarnote mit allen erbrachten Leistungen. Pro Abrechnungszeitraum können Sie mit der Honorarnote und der originalen Zahlungsbestätigung bei Ihrer Krankenversicherung einen Antrag auf Rückerstattung der Behandlungskosten stellen. Meine Ordinationsassistentin kümmert sich als Serviceleistung um diesen Ablauf dahingehend, dass sie Ihren Antrag für Kostenrückerstattung mit Ihrer Honorarnote für Sie bei Ihrer Krankenkasse einreicht. Die Höhe der Kostenrückerstattung durch die zuständige Krankenkasse (Kostenträger) beträgt bei internistischen Untersuchungen und Behandlungen maximal 80 % des laut Honorarordnung der Krankenkasse einem Vertragsarzt zustehenden Honorars und ist von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich. Sog. limitierte Leistungen (nur GKK) werden mit einem Fixbetrag von der Krankenkasse abgegolten. Die Krankenkassen berechnen jeden „Fall“ völlig neu und unterschiedlich, so dass ich Ihnen vorher nicht sagen kann, wie viel Sie an Kostenersatz erwarten können. Wichtig: |
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HerzEnergie • Dr. Sonja Maria Tegischer • Internistin • Alternativmedizinerin • A-7532 Litzelsdorf, Kapellenweg 2 • 03358 43984 • office@herzenergie-tegischer.at • IMPRESSUM